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Die Bestellung eines Notgeschäftsführers in der GmbH
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAG-43737 Als juristische Person benötigt die GmbH grds. mindestens einen Geschäftsführer als Organ, um im Wirtschafts- und Rechtsverkehr agieren und wirksam handeln zu können. Doch was passiert, wenn die Gesellschaft diesen Geschäftsführer nicht (mehr) hat? Dieser Zustand kann insbesondere bei Zweipersonen-GmbH eintreten, deren Gesellschafter untereinander zerstritten sind und sich gegenseitig blockieren. In diesem Fall kann es erforderlichenfalls zu einer gerichtlichen Bestellung einer Notgeschäftsführung kommen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Problemstellung
[i]Gesellschafter können Passivvertreter seinHat eine GmbH ihre oder ihren Geschäftsführer „verloren“, können allenfalls ihre Gesellschafter (bzw. der Aufsichtsrat) noch als ihre Passivvertreter im Hinblick auf Zustellung und/oder Empfangnahme von Willenserklärungen/Schriftstücken fungieren. Zur aktiven (außer-)gerichtlichen Vertretung der GmbH sind sie dadurch aber nicht berechtigt und werden auch aufgrund ihrer Pflicht zur Insolvenzantragstellung nicht automatisch zu Ersatz-Geschäftsführern. Erforderlichenfalls muss dann gerichtlich eine Notgeschäftsführung bestellt werden.