SteuerStud Nr. 7 vom Seite 401

Die Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2016/2017

Prof. Dr. Oliver Zugmaier | Steuerrechts-Institut KNOLL

Liebe Leserinnen, lieber Leser,

letztes Jahr habe ich an dieser Stelle geschrieben: „Das Prüfungsjahr 2015/2016 war im Vergleich der letzten zehn Jahre das schlechteste Jahr.“ Leider ist es im vergangenen Prüfungsjahr 2016/2017 nicht besser geworden. Ganz im Gegenteil: Die bundesweite Durchfallquote hat mit 58,4 % einen neuen Höchststand erreicht.

4.139 Kandidaten (Vorjahr: 4.052) haben die schriftliche Prüfung im Oktober 2016 abgelegt. Es haben aber dieses Jahr nur 1.722 Prüfungsbewerber bestanden, während es im Vorjahr noch 1.867 waren. Eine bittere Erkenntnis: Obwohl 87 Kandidaten mehr zu Prüfung angetreten sind, haben deutlich weniger (- 145) die Gesamtprüfung bestanden.

Hinzu kommen starke regionale Unterschiede: Während in Brandenburg „nur“ 41,7 % derjenigen, die die schriftliche Prüfung abgelegt haben, nach der mündlichen Prüfung durchgefallen sind, sind es in Sachsen-Anhalt 66,7 %. Dies mag dort jeweils aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen als „statistischer Ausreißer“ zu werten sein. Aber auch bei den teilnehmerstarken Steuerberaterkammern gibt es große Unterschiede: So sind bspw. in Düsseldorf 57,4 % der Kandidaten durchgefallen, während es in Westfalen-Lippe 48,9 % waren. Innerhalb Nordrhein-Westfalens sind es also 8,5 Prozentpunkte Unterschied. Leider kann man sich als Prüfungsbewerber nicht aussuchen, wo man zur Prüfung antritt. Die Prüfung muss bei der Steuerberaterkammer abgelegt werden, in deren Bezirk der Bewerber im Zeitpunkt der Stellung des Zulassungsantrags vorwiegend beruflich tätig ist.

Ungebrochen ist der Trend der hohen Rücktritte während der Prüfung. Von den 4.795 Kandidaten, die im Oktober 2016 zur schriftlichen Prüfung erschienen sind, sind 656 während der Prüfung zurückgetreten – das sind 13,7 %! Während man bei anderen Prüfungen durchgefallen wäre, wartet die Steuerberaterprüfung mit einer Besonderheit auf: Die Prüfung gilt als nicht abgelegt! Der Grund für die hohe Rücktrittsquote liegt wohl darin, dass mit Grunderwerbsteuer am ersten Prüfungstag und Lohn- und Bauabzugssteuer am zweiten Prüfungstag sehr exotische Themen Gegenstand der Prüfung waren. Würde man die Rücktritte während der Prüfung zur Durchfallquote hinzuzählen, käme man bundesweit auf eine Nichtbestehensquote von sage und schreibe 64,1 %! Dies ist freilich methodisch zweifelhaft, zumal einige Rücktritte krankheitsbedingt erfolgt sind. Gleichwohl wird so deutlich, dass die sowieso schon sehr hohe Durchfallquote von 58,4 % eigentlich noch höher liegt.

Angesichts dieser Zahlen steht zu befürchten, dass der Beruf des Steuerberaters für junge Absolventen der Hochschulen, aber auch für Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte und Bilanzbuchhalter zunehmend unattraktiv wird. Wer will sich schon für einen Berufsweg entscheiden, bei dem offen ist, ob man trotz fundierter Vorbildung, Intelligenz und Fleiß zum Ziel gelangt? Die Bundessteuerberaterkammer hat dies erkannt und sich in mehreren Gesprächsrunden der Problematik angenommen.

Die Prüfungssachverhalte der schriftlichen Steuerberaterprüfung sind z. T. exotisch und – gerade was den ersten Prüfungstag anbelangt – zu umfangreich. Diese Erkenntnis muss nun zu den staatlichen Stellen durchdringen, die für die Erstellung der Prüfungsaufgaben verantwortlich sind. Aufgrund des langen Vorlaufs wird dies frühestens für die schriftliche Steuerberaterprüfung 2018 der Fall sein können.

Viele Grüße
Ihr

Oliver Zugmaier

Fundstelle(n):
SteuerStud 7/2017 Seite 401
NWB KAAAG-43987