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FG Köln 26.01.2017 14 K 2643/16, KSR 5/2017 S. 12
Unterbringungskosten in Altenheim als außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für die Unterbringung von Angehörigen des Steuerpflichtigen in einem Altenpflegeheim können als außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33 EStG berücksichtigt werden, wenn die anfallenden Kosten die Einkünfte der unterstützten Person übersteigen.