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FG Düsseldorf 14.03.2016 13 K 1216/16 E, KSR 5/2017 S. 12
Doppelte Haushaltsführung: Kosten der notwendigen Einrichtung der Wohnung
Aufwendungen für die notwendige Einrichtung der Wohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gehören nach Ansicht des FG Düsseldorf nicht zu den Unterkunftskosten. Ihr Abzug ist nicht auf 1.000 € im Monat begrenzt (entgegen BStBl 2014 I S. 1412, Rz. 104).