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Darlehenszinsen der Enkelgesellschaft können der Abgeltungsteuer unterliegen
Zinsen für ein Darlehen an eine Kapitalgesellschaft sind bei mittelbarer Beteiligung mit 25 % zu besteuern
Der VIII. Senat des BFH bestätigt ein Finanzgerichtsurteil, wonach nicht die Regelbesteuerung nach § 32a EStG, sondern der Abgeltungsteuersatz von 25 % nach § 32d EStG zum Tragen kommt, wenn Zinsen für ein Darlehen des Steuerpflichtigen bezogen wurden, das der Steuerpflichtige einer Kapitalgesellschaft gewährt hat, an der er nur mittelbar beteiligt war.
Verkauf eines Grundstücks gegen Gewährung eines Darlehens
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eheleute A verkauften ihren Eigentumsanteil an einem Grundstück mit aufstehender und vermieteter Gewerbehalle für 2,5 Mio. € an die L-GmbH. Der Kaufpreis wurde im Kaufvertrag in ein unkündbares Darlehen mit einem Jahreszinssatz von 3 % und einer jährlichen Zins- und Tilgungsrate von 100.000 € umgewandelt.
Hauptgesellschafterin der L-GmbH mit einem Anteil von 94 % war im Streitjahr (2011) die F-GmbH. An der F-GmbH waren Frau A mit 10,86 % und ihr Ehemann mit 54,33 % beteiligt. Nach dem waren die Eheleute A jeweils zu 22,80 % an der F-GmbH beteiligt. Im Streitjahr beliefen sich die Zinszahlungen der L-GmbH an A auf 13.258 €. Die Zinszahlungen der L-GmbH versteuerte das Finanzamt mit dem Regelsteuersatz ...