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Verrechenbare Verluste bei § 15a EStG – Grundlagen und Vorgänge nach § 16 EStG
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[i]Eggert, Beschränkter Verlustabzug beim Kommanditisten nach § 15a EStG, BBK 6/2017 S. 296 NWB RAAAG-39894In BBK 6/2017 S. 296 wurde die Grundlage des § 15a EStG aufgezeigt: Der Gesetzgeber regelt, dass Verluste nur unter bestimmten Voraussetzungen (Kapitalzahlung oder Haftung) ohne steuerliche Einschränkungen zu behandeln sind.
[i]Eggert, Grundfragen der Personengesellschaft – Beitragsreihe, Übersicht aller bisher erschienenen Teile unter NWB UAAAG-35648Verrechenbare Verluste des beschränkt haftenden Mitunternehmers mindern die in späteren Wirtschaftsjahren dem Gesellschafter zuzurechnenden zu versteuernden Gewinne aus derselben Mitunternehmerschaft. Außerdem mindern die verrechenbaren Verluste einen Gewinn nach § 16 EStG bis zu einem Wert von 0 €. Darüber hinaus ergeben sie einen abzugsfähigen Verlust, wenn und soweit nachträgliche Einlagen vorhanden sind.