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Unentgeltliche Wertabgaben bei angestellten nahen Angehörigen
Leserfrage
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Frage
Unser Mandant [i]Sportgaststätte mit nahen Angehörigen im Minijob A betreibt eine Sportgaststätte. Seine Ehefrau B sowie seine Kinder C und D sind jeweils als sog. Minijobber (geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB IV) angestellt.
Ist beim Verzehr von Getränken der mitarbeitenden Angehörigen der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG anzuwenden? Oder handelt es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe (Gewinnerhöhung) mit Ansatz der Richtsatzwerte?
Wie ist es zu werten, wenn die Angehörigen nur sporadisch in der Gaststätte essen, z. B. nur jeden Freitagabend Currywurst mit Pommes oder Wurstsemmeln? Müssen wir zwingend die Pauschbeträge für Speisewirtschaften mit Abgabe von kalten und warmen Speisen ansetzen? Unser Mandant führt keine Einzelaufzeichnungen.