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BMF 12.04.2017 III C 2 - S 7243/07/10002-03, NWB 18/2017 S. 1339

Umsatzsteuer | Saunaleistungen in Schwimmbädern

Seit dem sind Saunaleistungen mit dem Regelsteuersatz zu besteuern (s. BStBl 2014 I S. 1439), während die unmittelbar mit dem Betrieb eines Schwimmbads verbundenen Umsätze nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ermäßigt zu besteuern sind. Mit Schreiben vom nimmt das BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Saunaleistungen in Schwimmbädern Stellung.

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