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Einkommensteuer | Investitionszulage für im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vom Besitzunternehmen selbst genutzte Wirtschaftsgüter
Nach dem kann ein Wirtschaftsgut im zulagenrechtlichen Sinne auch dann zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören, wenn es im Rahmen einer Betriebsaufspaltung mit betriebsvermögensmäßiger Verflechtung von dem investierenden Besitzunternehmen außerhalb des Fördergebiets an das Betriebsunternehmen im Fördergebiet überlassen wird.