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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 920/12 EFG 2017 S. 147 Nr. 2

Gesetze: InvZulG 2007 § 1 Abs. 2, InvZulG 2007 § 2 Abs. 1 Nr. 2

Investitionszulage für im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vom Besitzunternehmen selbst genutzte Wirtschaftsgüter

Leitsatz

1. Ein Wirtschaftsgut kann im zulagenrechtlichen Sinne auch dann zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören, wenn es im Rahmen einer Betriebsaufspaltung mit betriebsvermögensmäßiger Verflechtung von dem investierenden Besitzunternehmen außerhalb des Fördergebiets an das Betriebsunternehmen im Fördergebiet überlassen wird.

2. Wirtschaftsgüter, die das Besitzunternehmen selbst nutzt und für die es Investitionszulage begehrt, müssen während des Verbleibenszeitraums durchgängig zu mindestens 90 % in einem geförderten Betriebsbereich zum Einsatz gekommen sein.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 147 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2017 S. 1339
AAAAF-88614

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Sächsisches FG, Urteil v. 08.09.2016 - 6 K 920/12

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