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Außensteuer | Namensnutzung im Konzern
Vor dem Hintergrund des NWB DAAAF-73553 hat das Hinweise zur Anwendung des § 1 AStG für die Abgrenzung zwischen einer „bloßen“ Namensnutzung einerseits und der mit einer Namensnutzung ggf. unmittelbar verbundenen Überlassung von Markenrechten und anderen immateriellen Werten andererseits veröffentlicht.
Mit hat der BFH entschieden, dass eine „bloße“ Namensnutzung im Konzern keine Geschäftsbeziehung i. S. des § 1 Abs. 4 AStG a. F. begründet, die den Ansatz eines Korrekturbetrags i. S. des § 1 Abs. 1 AStG a. F. rechtfertigt. Nach den Grundsätzen, die der BFH in seinem Urteil vom - I R 12/99 (BStBl 2001 II S. 140) zur Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Zusammenhang mit der Nutzung des Konzernnamens entwick...