NWB Nr. 18 vom Seite 1329

Crowdfunding macht´s möglich

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Ideen, Ideen, Ideen ...

Deutschland sprudelt nur so vor guter Ideen. Da ist zu lesen von „fliegenden Kochtöpfen“, die das Kochen in Flugzeugen ermöglichen sollen, von „Restaurantessenvorbestell-Apps“ für die Mittagspause, von „digitalen Bahnsteigkanten“, die die Waggon-Reihenfolge des einfahrenden Zugs anzeigen, von „virtuellen Tastaturen“, die sich auf beliebige Oberflächen projizieren lassen, aber auch „Digitalstrümpfe“, die den Belastungsdruck messen, Kühlschränke, die ohne Strom und klimaschädliche Kältemittel auskommen, und E-Blocker, die vor Schnüffelprogrammen bei Apple & Co.-Geräten schützen, sind im Angebot. Wieso sollte man sich da über „Beach-Inspector“ wundern, die erste Webseite, die weltweit Strände in Urlaubsregionen bewertet? Schließlich ist Deutschland ja als Reise-Nation bekannt. Die Einfälle selbst kennen keine Grenzen.

Die beste Idee nützt allerdings nichts, wenn sich deren Umsetzung nicht finanzieren lässt. Doch auch dafür gab es vor Jahren eine gute Idee – das Crowdfunding. Es wird vor allem von innovativen Start-ups genutzt. Beim Crowdfunding stellt der Erfinder oder Existenzgründer seine Idee im Internet vor mit dem Ziel, das Kapital über eine Vielzahl an interessierten Geldgebern über ein Onlineportal zur Verfügung gestellt zu bekommen. Und Crowdfunding funktioniert. Der deutsche Crowdinvesting-Markt ist seit 2011 stark gewachsen. Die durchschnittliche Wachstumsrate habe bis 2015 bei 220 % gelegen, so die Bundesregierung in ihrer BT-Drucksache 18/11888. Bis zum seien über deutsche Crowdinvesting-Portale 405 Finanzierungen angeboten worden, über die ein Volumen von 110 Mio. € habe vermittelt werden können. Gleichzeitig sei die Überlebensfähigkeit der mit Crowdinvesting finanzierten Start-ups höher als bei den übrigen Start-ups.

Bei der praktischen Umsetzung dieses Finanzierungsmodells sollten jedoch die auf Seiten der fremdkapitalnachfragenden jungen Unternehmen sowie auf Seiten der Fremdkapitalgeber entstehenden ertragsteuerlichen Pflichten nicht übersehen werden. Steuerberater können und sollten hier hilfreich zur Seite stehen. Das brachte Jansen/von Kroge/Lakenbrink auf die Idee, ihre eigenen Erfahrungen aus der steuerlichen Beratung entsprechender Mandanten für die Leser der NWB als Praxisleitfaden zusammenzustellen. stellen sie daher sämtliche ertragsteuerlich relevanten Schritte bei der Umsetzung eines Crowdfunding-Vorhabens in chronologischer Abfolge dar. Der Fokus ihrer Ausführungen liegt auf dem Crowdlending und hier insbesondere auf dessen gängigste Form für Start-ups, dem partiarischen Darlehen.

Übrigens, über die umsatzsteuerlichen Besonderheiten des Crowdfundings haben Hammerl/Dobner bereits in NWB 48/2015 S. 3542 berichtet.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2017 Seite 1329
NWB TAAAG-43556