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Besonderheiten der Besteuerung von Taxi- und Mietwagenunternehmen in der Umsatzsteuer
Vom Steuersatz über Rechnungsausstellung bis zur Geschäftsveräußerung im Ganzen
In Deutschland gibt es rund 36.000 (Stand 2016) Taxi- und Mietwagenunternehmen laut Taxipedia. Tendenz fallend, denn das Taxigewerbe hat es nicht leicht. Uber, Mindestlohn und das sog. „Kassengesetz“ machen ihm zu schaffen. Sind Taxiunternehmen als Krankentransporter im Einsatz, ärgern sie sich über den enormen Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Krankenfahrten. Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Besonderheiten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen gibt der nachfolgende Beitrag nunmehr zumindest einen kompakten Überblick.
A. Steuersätze
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG unterliegt die Personenbeförderung grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 %, soweit die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt und die Fahrtstrecke sich nicht über die Grenzen einer Gemeinde erstreckt.
Nach Abschn. 12.13 Abs. 7 UStAE erfasst die Begünstigung nur den Verkehr mit Taxen, bei denen der Unternehmer über eine eigene Taxikonzession (behördliche Genehmigung zum Betreiben eines Taxigewerbes) verfügt und Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.
Die Begünstigung gilt auch bei sog. Auftragsfahrten, also w...