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Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie
Der Bundestag hat am dem „Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ zugestimmt. Mit diesem Gesetz wurden verschiedene Einzelmaßnahmen geschaffen, die die mittelständige Wirtschaft von Bürokratie entlasten sollen, wobei hier auch nichtsteuerliche Aspekte angesprochen werden (z. B. Änderungen der Handwerksordnung). Wesentliche steuerliche Aspekte sind die Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungspflichten für Lieferscheine, die Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250 € und die Erhöhung der Grenze für die Aufzeichnungspflichten bei Sofortabschreibung auf 250 € (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG).