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BFH 08.11.2016 I R 35/15, StuB 8/2017 S. 322

Rückstellungen für Nachsorgeverpflichtung des Betreibers einer Abfalldeponie

(1) Das Passivierungsverbot des § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG umfasst auch in künftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivierende Aufwendungen, die zu keinem Ertrag mehr führen können. (2) Ob bezogen auf die Abzinsung von Rückstellungen für Nachsorgeverpflichtungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 2 EStG separate Abzinsungszeiträume für die sog. Stilllegungs- und die Nachsorgephase zu bilden sind, ist anhand der vom FG festzustellenden Rechtsgrundlagen der jeweiligen Nachsorgeverpflichtung zu beurteilen (Bezug: § 5 Abs. 4b Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 2 EStG; § 36 Abs. 7, § 37 Abs. 3 Satz 1 KStG; § 47 Abs. 1 KStG a. F.; § 249 Abs. 1 Satz 1, § 255 Abs. 2 HGB).

Praxishinweise

Rückstellungen für Aufwendungen, die in künftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu aktivieren sind, dürfen gem. dem Gesetzeswortlaut...

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