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Neuerungen beim Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und Lagebericht bei PIE (IDW EPS 400 n. F.)
Zum Jahreswechsel 2016/2017 veröffentlichte das IDW mit IDW EPS 400 n. F. den Entwurf neuer grundlegender Regelungen für den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Sie gelten für Abschlussprüfungen bei allen Unternehmen, berücksichtigen aber auch die allein für die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) geltenden Anforderungen aus Art. 10 der EU-APrVO. Die Regelungen sollen die Relevanz des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks für seine Adressaten erhöhen. Dazu dient im Bestätigungsvermerk bei PIE auch die Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte. Anforderungen dazu sind indes im ebenso neuen IDW EPS 401 festgelegt, der gemeinsam mit IDW EPS 400 n. F. veröffentlicht wurde. Aufgrund des „Gesamtpakets“ erhält der Bestätigungsvermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts bei PIE ein gänzlich neues Gesicht. Er wird deutlich umfangreicher und strukturell sowie inhaltlich „runderneuert“. Anzuwenden sind diese Änderungen bereits bei Abschlussprüfungen über Berichtszeiträume mit Beginn nach dem .