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Wettbewerbsrecht | Kein unlauteres wettbewerbswidriges Handeln wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns
Mangels wettbewerbsrelevanten Marktbezugs mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen der Marktteilnehmer stellt weder die Nichteinhaltung der Pflicht des Arbeitgebers zur Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (§ 2 SGB IV) noch zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (§§ 1, 3 MiLoG) ein unlauteres Handeln (§ 3a UWG) dar und begründet von daher auch keinen entsprechenden (Unterlassungs-)Anspruch eines Mitbewerbers.
Da eine Norm das Marktverhalten im Interesse der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer nur dann regelt, wenn sie einen Wettbewerbsbezug in der Form aufweist, dass sie die wettbewerblichen Belange der als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in Betracht kommenden Personen schützt und § 2 SGB IV dabei weder dem Schutz des ...