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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 24 | Private Veräußerungsgeschäfte: Spekulationsgewinn bei Ferienwohnung

Eine Eigennutzung i.S.v. § 23 Abs. 1 EStG ist nach einem aktuellen Urteil des FG Köln bei einer als Zweitwohnung genutzten Ferienwohnung nicht gegeben, wenn diese nicht aus beruflichen Gründen genutzt wird, sondern im Wesentlichen für Erholungsaufenthalte. Der Gewinn aus der Veräußerung einer Ferienwohnung im Privatvermögen ist damit steuerpflichtig, wenn zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen.

So langsam kommen wir zum Ende dieser Hör-CD. Und zum Abschluss haben wir – wie gewohnt – wichtige schwebende Prozesse für Sie ausgewählt. Wir beginnen mit einem Verfahren, beim dem es um die Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf einer Ferienwohnung geht.

Nach § 23 EStG ist der Gewinn aus der Veräußerung von Immobilien im Privatvermögen grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Ausgenommen sind Wohnungen und Häuser, die ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Entweder im gesamten Zeitraum zwischen der Anschaffung oder der Fertigstellung und der Veräußerung. Oder zumindest im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren.

Das Finanzgericht Köln hat jüngst entschieden: Keine Ei...

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