Anwendung der mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen für Zinszahlungen, die nach dem geleistet werden
Die Bundesrepublik Deutschland und die Britischen Jungferninseln, Curacao, Guernsey, Jersey, Montserrat und die Insel Man haben sich darauf verständigt, dass das jeweils mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen nicht mehr für Zinszahlungen angewendet wird, die nach dem geleistet werden. Das jeweilige Abkommen bleibt jedoch in Anlehnung an die Richtlinie zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen noch insoweit anwendbar, als die Verpflichtungen in Bezug auf Zinszahlungen, die bis zum erfolgen, zu erfüllen sind.
Auf dieser Grundlage findet die Zinsinformationsverordnung gemäß § 17 Absatz 3 ZIV im Hinblick auf die genannten Abkommen nicht mehr für Zinszahlungen Anwendung, die nach dem zufließen.
Für Aruba und Sint Maarten ist die Zinsinformationsverordnung auch für nach dem zufließende Zinszahlungen anwendbar.
BMF v. - IV C 1 - S 2402-a/15/10001: 006
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2017 I Seite 704
DB 2017 S. 881 Nr. 16
DStZ 2017 S. 433 Nr. 12
EStB 2017 S. 194 Nr. 5
IStR 2017 S. 592 Nr. 14
HAAAG-42682