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Abgeltungsteuer für Zinsen aus Gesellschafterdarlehen eines lediglich mittelbar beteiligten Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft
Seit dem Jahr 2009 unterliegen private Kapitalerträge der pauschalen Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %. Zur typisierten Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen wird die Abgeltungsbesteuerung jedoch in bestimmten Fällen nicht vorgenommen und es ist eine Besteuerung mit dem individuellen Einkommensteuersatz vorzunehmen. Dies gilt z. B. gem. § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG für Kapitalerträge, die von einer Kapitalgesellschaft an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist. Dies gilt auch, wenn der Gläubiger eine dem Anteilseigner nahestehende Person ist.
Mit jüngst veröffentlichtem Urteil vom - VIII R 27/15 NWB EAAAG-41821 hat der BFH klargestellt, dass der Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Gesellschafterfremdfinanzierungen grds. nur bei einer unmittelbaren Beteiligung des Gläubigers an der Darlehensschuldnerin gegeben ist. Ausgenommen davon sind jedoch diejenigen Konstellationen, in denen der mittelbar beteiligte Gesellschafter eine beherrschende Stellung ausüben kann. Damit hat der BFH – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – d...