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Buchführung | Quantilsschätzung bei Restaurant zulässig
Die Buchführung eines Restaurants ist nicht ordnungsgemäß, wenn
die Daten der elektronischen Kasse nicht lesbar gemacht werden können,
die Organisationsunterlagen für die Kasse nicht vorhanden sind und
die Tagesendsummenbons nicht vollständig vorgelegt werden.
Nach [i]Formelle BuchführungsmängelAnsicht des FG führen diese formellen Mängel bei einem Restaurant, das überwiegend Bargeschäfte tätigt, auch zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit. Die Buchführung ist daher nach § 158 AO zu verwerfen und eine Schätzung vorzunehmen, auch wenn materielle Fehler konkret nicht festgestellt werden konnten. Als Schätzungsmethode hielt das FG die vom Außenprüfer durchgeführte Quantilsschätzung für zulässig.
Neben [i]Rohgewinnaufschlag war kontinuierlich gesunkenden formellen Buchführungsmängeln gab es im Streitfall durchaus Hinweise auf sachliche Unrichtigkeiten. So war der Ro...