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FG Hamburg 31.10.2016 2 V 202/16, BBK 8/2017 S. 357

Buchführung | Quantilsschätzung bei Restaurant zulässig

Die Buchführung eines Restaurants ist nicht ordnungsgemäß, wenn

  • die Daten der elektronischen Kasse nicht lesbar gemacht werden können,

  • die Organisationsunterlagen für die Kasse nicht vorhanden sind und

  • die Tagesendsummenbons nicht vollständig vorgelegt werden.

Nach [i]Formelle BuchführungsmängelAnsicht des FG führen diese formellen Mängel bei einem Restaurant, das überwiegend Bargeschäfte tätigt, auch zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit. Die Buchführung ist daher nach § 158 AO zu verwerfen und eine Schätzung vorzunehmen, auch wenn materielle Fehler konkret nicht festgestellt werden konnten. Als Schätzungsmethode hielt das FG die vom Außenprüfer durchgeführte Quantilsschätzung für zulässig.

Hinweis:

Neben [i]Rohgewinnaufschlag war kontinuierlich gesunkenden formellen Buchführungsmängeln gab es im Streitfall durchaus Hinweise auf sachliche Unrichtigkeiten. So war der Ro...

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