Der Frühling ist da!
Liebe Leserinnen und Leser,
am 20.3. war kalendarischer Frühlingsanfang. Frühling – die Zeit, in der die Natur wahre Wunder vollbringt. Überall blüht und grünt es, und nach den grauen Wintertagen freut man sich auf die ersten wärmenden Sonnenstrahlen. Aber nicht nur der Frühling bringt Neues. Auch die Lohn und Gehalt direkt digital liefert Ihnen mit dieser Ausgabe wieder viele nützliche Informationen. Mit uns bleiben Sie stets gut informiert.
In dieser Ausgabe finden Sie viele interessante Themen. Herr Marburger greift in seinem Beitrag das aus Sicht der Sozialversicherung auf. Gerade die richtige Beitragsberechnung ist bei einer Mehrfachbeschäftigung von großer Bedeutung. In einem weiteren Beitrag stellt Herr Eilts die vom dar. Das FG entschied in seinem Urteil, dass die Übernahme von Verwarnungsgeldern bei einem Paketzusteller keinen Arbeitslohn darstellt. wie die Verdachts-, Druck- oder Änderungskündigung ist ein weiteres Thema im Beitrag von Herrn Ecklebe. Insbesondere bei einer außerordentlichen Kündigung muss auf die Details geachtet werden – auch hier hilft Ihnen der Beitrag für die tägliche Praxis. In meinem Beitrag sind die Schwerpunkt. Sie erhalten Antworten auf die Fragen der Steuer- und Beitragsfreiheit, und ich blicke auf die arbeitsrechtlichen Grundlagen für diese Zuschlagsarten. Am Ende dieser Ausgabe finden Sie wieder .
Nicht nur der Frühling ist bunt – auch diese Ausgabe mit ihren vielen interessanten Beiträgen. Gerne kommen wir Ihrem Wunsch nach Themen nach. Schreiben Sie an lohn-direkt-redaktion@nwb.de. Ich wünsche Ihnen einen schönen Frühling, viele schöne Eindrücke und eine schöne Osterzeit.
Ihr
Markus Stier
Fundstelle(n):
Lohn und Gehalt direkt digital 3/2017 Seite 1
MAAAG-42193