Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Außerordentliche Kündigung und besondere Formen der Kündigung
Voraussetzungen und Rechtsfolgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Anders als die ordentliche Kündigung ist die außerordentliche Kündigung nicht an Kündigungsfristen gebunden, erfordert jedoch stets einen sie rechtfertigenden „wichtigen Grund“ i. S. des § 626 Abs. 1 BGB und damit das Vorliegen eines Kündigungsgrundes. Daneben gibt es noch die Sonderfälle der Verdachts-, der Druck- und der Änderungskündigung.
I. Außerordentliche Kündigung
1. Kündigungserklärung
Die Kündigung ist ein Gestaltungsrecht und erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem zu kündigenden Vertragsteil, d. h. dem Kündigungsempfänger (§ 623 BGB i. V. mit § 126 BGB; ).
Insoweit kann im Wesentlichen auf die entsprechenden Ausführungen zur ordentlichen Kündigung verwiesen werden (). Die einzige Besonderheit besteht darin, dass sich im Fall des Ausspruchs einer außerordentlichen Kündigung aus dem Kündigungsschreiben unzweideutig ergeben muss, dass das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung enden soll (z. B. Bezeichnung als „fristlose“ oder „außerordentliche“ Kündigung; ). Etwas anderes gilt dann, wenn die außerordentliche Kündigung nach dem Willen des kündigenden Vertragsteils mit einer sozialen Ausl...