Gesetzgebung | Entwurf einer Kassensicherungsverordnung veröffentlicht (BMF)
Das BMF hat am den Referentenentwurf einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV) veröffentlicht.
Hintergrund: Mit der Kassensicherungsverordnung werden die Anforderungen des neuen § 146a AO präzisiert.
Die Kassensicherungsverordnung legt fest
welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind,
wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung im Sinne des § 146a AO zu erfolgen hat,
wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind,
die Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle,
die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung,
die Anforderungen an den auszustellenden Beleg sowie
die Kosten der Zertifizierung.
In § 1 Satz 2 der KassenSichV-E wird klarstellend geregelt, dass Fahrscheinautomaten, Fahrscheindrucker, elektronische Buchhaltungsprogramme, Waren- und Dienstleistungsautomaten, Geldautomaten, Taxameter und Wegstreckenzähler sowie Geld- und Warenspielgeräte nicht zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO gehören. Eine Ausweitung auf andere Aufzeichnungsgeräte ist jedoch über eine Änderung der Verordnung möglich.
Bundesministerien, Länder und Verbände können sich bis zum zum Referentenentwurf des BMF äußern. Der Referentenentwurf (Stand: ) ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Die Datei können Sie auch hier herunterladen.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
IAAAG-42112