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Anforderungen an die elektronische Bereitstellung von Buchführungsdaten
(1) Die elektronische Bereitstellung von Buchführungsdaten umfasst gem. rkr. NWB AAAAF-90658 (EFG 2017 S. 265) auch die Verpflichtung, Programme zur Lesbarmachung der Daten zur Verfügung zu stellen. (2) Es stellt einen formellen Mangel der Buchführung dar, wenn Handbücher, Programmierprotokolle, die nachträgliche Änderungen dokumentieren, und sonstige Organisationsunterlagen des benutzten Kassensystems nicht vorgelegt werden können. (3) Die Methode der Quantilschätzung ist grundsätzlich geeignet, bei einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung unter Heranziehung der betriebseigenen Daten eine Hinzuschätzung vorzunehmen. Da die Quantilschätzung denklogisch immer zu einem Mehrergebnis führt, bildet sie nur dann eine sachgerechte Schätzungsg...