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Organschaft bei Konzerninsolvenz
Im vergangenen Jahr gab es schon zahlreiche Entscheidungen zur Organschaft durch den BFH. Im Zentrum der Rechtsprechung stand dabei die Möglichkeit, dass auch eine GmbH & Co. KG eingegliederte Organgesellschaft sein kann. In der aktuellen Entscheidung äußert sich der V. Senat zur Organschaft in der Insolvenz bei mehreren Organgesellschaften. Kernpunkt der Entscheidung ist, dass das Insolvenzrecht von einer Trennung der Verfahren in der Konzerninsolvenz ausgeht. Diese Trennung wirkt sich auch bei der Umsatzsteuer aus.
A. Leitsätze
1. Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers endet die Organschaft.
2. Unabhängig von den Verhältnissen beim Organträger endet die Organschaft jedenfalls mit der Insolvenzeröffnung bei der Organgesellschaft.
3. Die Bestellung eines Sachwalters im Rahmen der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO in den Insolvenzverfahren des bisherigen Organträgers und der bisherigen Organgesellschaft ändert hieran nichts.
B. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GmbH, die insolvent wurde. Sie war unmittelbar bzw. über ihre Tochtergesellschaft als Alleingesellschafter an mehreren anderen GmbHs beteiligt. Die Klägerin war unternehmerisch im Sinne des § 2 UStG tätig. Sie wurde durch d...