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Anwendung von IFRS 11 auf eine rein vermögensverwaltende GbR
I. Sachverhalt
Die Automobilproduzenten P1 und P2 gründen zu je 50 % eine GbR. Zweck der GbR ist der Erwerb von 100 % der Anteile an dem Sensorenhersteller S GmbH, der nicht nur die Auto-, sondern z. B. auch die Flugzeugindustrie beliefert. Den Kaufpreis finanziert die GbR zu 1/3 aus Einlagen der Gesellschafter, zu 2/3 aus einem Bankdarlehen. Der Gesellschaftsvertrag der GbR sieht u. a. die Leistung von Nachschüssen durch die Gesellschafter bei ungenügenden (Dividenden-)Einnahmen vor, um den Kapitaldienst auf das Bankdarlehen zu gewähren. Jeder der Gesellschafter stellt ohne Entgelt einen Geschäftsführer. Die GbR hat keine Angestellten. Die wenigen administrativen Tätigkeiten erfolgen unentgeltlich durch die Gesellschafter.
II. Fragestellung
Wie sind die Beteiligungen an der GbR sowie der S GmbH und das Bankdarlehen in den IFRS-Konzernabschlüssen der Gesellschafter zu erfassen?
III. Lösungshinweise
1. Anwendbarkeit von IFRS 11
Die GbR begründet nach IFRS 11.4 f. ein joint arrangement zwischen P1 und P2, über das die beiden Gesellschafter nach IFRS 11.7 ff. gemeinschaftliche Kontrolle (joint control) ausüben. Die Beteiligung von P1 und P2 an der GbR unterliegt damit den Regeln von IFRS 11.