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STFAN Nr. 4 vom Seite 8

Anrechnung von Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG

Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Merker, Steuerberater; München

Am hat das BMF ein aktualisiertes Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG veröffentlicht (BStBl 2016 I S. 1187 → KIEHL GAAAF-85900 ). Die Aktualisierung war insbesondere wegen der BFH-Rechtsprechung zu Ermittlung der Summe der positiven Einkünfte für Zwecke des § 35 EStG erforderlich. Außerdem wurden noch weitere Ergänzungen vorgenommen. Der folgende Beitrag stellt die Änderungen vor.

Summe der positiven Einkünfte

In der bisherigen Fassung des BMF-Schreibens zu § 35 EStG hatte die Finanzverwaltung hinsichtlich der Ermittlung der Summe der positiven Einkünfte die Auffassung vertreten, dass darunter die positiven Einkünfte aus der jeweiligen Einkunftsquelle zu verstehen sind ( BStBl 2009 I S. 440 → KIEHL QAAAD-13547 ).

Eine Saldierung der positiven mit den negativen Einkunftsquellen innerhalb der gleichen Einkunftsarten (horizontaler Verlustausgleich) und zwischen den verschiedenen Einkunftsarten (vertikaler Verlustausgleich) erfolgt nicht.

Ermäßigungshöchstbetrag = Summe der positiven gewerblichen Einkünfte
Summe aller positiven Einkünfte
 · geminderte tarifliche Steuer

Beispiel 1

Der ledige Steuerpflichtige X erzielt folgende Einkünfte:


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§ 15 EStG, Gewerbebetrieb 1:
–150.000 €
§ 15 EStG, Gewerbebetrieb 2:
120.000 €