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RENO Nr. 4 vom Seite 2

Der Gerichtsvollzieher – Teil 2

Rechtsanwältin Ursula Hoffmann; Köln

Der Gerichtsvollzieher ist ein Organ der Rechtspflege. Der zweiteilige Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie man Gerichtsvollzieher wird und welche Aufgaben, Pflichten und Rechte der Gerichtvollzieher hat. Hierbei wird schwerpunktmäßig die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners, die Herausgabevollstreckung und die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers im Zusammenhang mit der Vermögensauskunft des Schuldners behandelt.

Herausgabevollstreckung

Der Gerichtsvollzieher ist auch zuständig, für die Zwangsvollstreckung aus Titeln, die auf Herausgabe einer beweglichen oder unbeweglichen Sache gerichtet sind. Die Zwangsvollstreckung bei Titeln auf Herausgabe erfolgt dadurch, dass der Gerichtsvollzieher den Schuldner aufsucht, ihm die herauszugebende Sache wegnimmt und sie dem Gläubiger übergibt.

Beispiel

Der Titel lautet auf Herausgabe einer konkret bezeichneten antiken Vase. Der Gerichtsvollzieher sucht den Schuldner auf, nimmt die Vase an sich und übergibt sie dem Gläubiger.

Die im Titel bezeichnete Sache wird dem Schuldner auch dann weggenommen, wenn sie nach § 811 ZPO, insbesondere nach § 811 Nr. 1 ZPO, unpfändbar ist.

Beispiel

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