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Umsatzsteuerliche Organschaft in der Insolvenz
Grundsatzentscheidung zum Ende einer Organschaft bei Insolvenzeröffnung
Der BFH hat entschieden, dass mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers die Organschaft endet. Darüber hinaus kam er zu dem Ergebnis, dass die Organschaft unabhängig von den Verhältnissen beim Organträger jedenfalls mit der Insolvenzeröffnung bei der Organgesellschaft endet.
Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH, war Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und unmittelbar sowie mittelbar an sechs Tochtergesellschaften beteiligt. Die Klägerin und das Finanzamt gingen übereinstimmend davon aus, dass alle sechs Tochtergesellschaften Organgesellschaften der Klägerin gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG waren. Die Klägerin stellte beim Amtsgericht Insolvenzantrag für sich und ihre Tochtergesellschaften. Dieses bestellte einen vorläufigen Sachwalter und eröffnete das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klägerin und zeitgleich auch für die sechs Tochtergesellschaften. Die in der Folge für die Klägerin und deren Tochtergesellschaften gesondert abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen fasste das Finanzamt in der Annahme, die Organschaft bestehe fort, zusammen.
Einspruch und Klage zum Finanzgericht hatten keinen Erfolg. Das Finanzgericht ging – dem Finanzamt folgend – davon aus, dass...