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Versteuerung eines Zinsanteils bei teilentgeltlichen Geschäften
Auch bei teilentgeltlichen Grundstücksübertragungen ist nach Ansicht des FG Düsseldorf in Bezug auf das gestundete Entgelt ein zu versteuernder Zinsvorteil anzusetzen. Im Urteilsfall waren die Kläger Eigentümer eines bebauten Grundstücks, das sie an ihren Sohn veräußerten. Als Gegenleistung wurde eine monatliche Rente für die Dauer von 31 Jahren vereinbart. Für das Jahr 2013 erklärten die Kläger die erhaltenen Raten nicht in ihrer Steuererklärung. Das Finanzamt setzte gleichwohl einen in den Kaufpreisraten enthaltenen steuerbaren Zinsanteil an – zu Recht, wie das FG Düsseldorf entschieden hat.