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FG Köln 15.12.2016 10 K 524/16, BBK 7/2017 S. 314

Steuerrecht | Versicherungsleistung bei Erkrankung des GmbH-Gesellschafters

Die Auszahlung einer Betriebsunterbrechungs-Versicherungsleistung an eine GmbH wegen Erkrankung des Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH erhöht den Gewinn der GmbH, wenn diese als Versicherungsnehmerin bezugsberechtigt war. Die Versicherungsleistung ist also [i]Keine verdeckte Einlagenicht als verdeckte Einlage vom Gewinn der GmbH abzuziehen.

Die GmbH schloss als Versicherungsnehmerin einen Versicherungsvertrag über eine Betriebsunterbrechung ab. Versicherte Person war der G, der S. 315 [i]Betriebsausfallversicherung erfasste auch Krankheitsrisiko Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH. Im Jahr 2013 kam es infolge der Erkrankung des G zu einem Betriebsausfall und zur Zahlung einer Versicherungssumme von 34.200 € auf das Konto der GmbH. Die GmbH sah hierin eine verdeckte Einlage des G, die das Einkommen der GmbH nicht erhöhte. Das FA hingegen erhöhte den Gewinn um 34.200

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