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BBK Nr. 7 vom Seite 318

Rückzahlung von Investitionszuschüssen

Roland Köhler

[i]Köhler, Buchung und Bilanzierung von Investitionszuschüssen, BBK 14/2014 S. 661 NWB XAAAE-68747 Bei der Rückzahlung von Zuschüssen ist neben der erforderlichen Unterscheidung zwischen Ertrags- und Investitionszuschüssen auch zu berücksichtigen, ob ein erhaltener Investitionszuschuss als Ertrag ausgewiesen oder ob er zunächst erfolgsneutral vereinnahmt wurde. Sind Zuschüsse, die anschaffungs- bzw. herstellungskostenmindernd behandelt worden sind, zurückzuzahlen, erhöht der Rückzahlungsbetrag die Anschaffungs- oder Herstellungskosten wieder.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Bilanzielle Darstellung von Investitionszuschüssen

1. Handelsrecht

Im HGB existiert keine gesetzliche Vorschrift zur bilanziellen Behandlung von Zuschüssen. Für die (handels-)bilanzielle Behandlung bestehen drei Alternativen:

  • Der [i]Handelsbilanzielle AusweismöglichkeitenZuschuss wird als Minderung der Anschaffungskosten angesehen und vom Anschaffungswert des bezuschussten Wirtschaftsguts gekürzt. Damit wird der Zuschuss zunächst erfolgsneutral vereinnahmt.

  • Der Zuschuss wird in einen Passivposten (Sonderposten für Investitionszuschüsse) eingestellt und damit zunächst gleichermaßen erfolgsneutral behandelt.

  • Der erhaltene Zuschuss wird als Ertrag ausgewiesen.

[i]Kolbe, Investitionszuschüsse und -zulagen (HGB, EStG), infoCenter NWB PAAAE-51432 Nach Auffassung de...

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