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Rückzahlung von Investitionszuschüssen
[i]Köhler, Buchung und Bilanzierung von Investitionszuschüssen, BBK 14/2014 S. 661 NWB XAAAE-68747 Bei der Rückzahlung von Zuschüssen ist neben der erforderlichen Unterscheidung zwischen Ertrags- und Investitionszuschüssen auch zu berücksichtigen, ob ein erhaltener Investitionszuschuss als Ertrag ausgewiesen oder ob er zunächst erfolgsneutral vereinnahmt wurde. Sind Zuschüsse, die anschaffungs- bzw. herstellungskostenmindernd behandelt worden sind, zurückzuzahlen, erhöht der Rückzahlungsbetrag die Anschaffungs- oder Herstellungskosten wieder.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Bilanzielle Darstellung von Investitionszuschüssen
1. Handelsrecht
Im HGB existiert keine gesetzliche Vorschrift zur bilanziellen Behandlung von Zuschüssen. Für die (handels-)bilanzielle Behandlung bestehen drei Alternativen:
Der [i]Handelsbilanzielle AusweismöglichkeitenZuschuss wird als Minderung der Anschaffungskosten angesehen und vom Anschaffungswert des bezuschussten Wirtschaftsguts gekürzt. Damit wird der Zuschuss zunächst erfolgsneutral vereinnahmt.
Der Zuschuss wird in einen Passivposten (Sonderposten für Investitionszuschüsse) eingestellt und damit zunächst gleichermaßen erfolgsneutral behandelt.
Der erhaltene Zuschuss wird als Ertrag ausgewiesen.
[i]Kolbe, Investitionszuschüsse und -zulagen (HGB, EStG), infoCenter NWB PAAAE-51432 Nach Auffassung de...