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Verbraucherschlichtungsverfahren – Neue Informationspflichten für Steuerberater
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAG-41216 Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) müssen Unternehmer – auch Steuerberater – gegenüber Verbrauchern seit dem bestimmte Informationspflichten erfüllen. Der Mandant muss einerseits im Vorfeld sowohl in Allgemeinen Auftragsbedingungen als auch auf der vom Steuerberater unterhaltenen Webseite und andererseits zusätzlich nach Entstehen einer Streitigkeit in Textform die nach §§ 36 und 37 VSBG vorgeschriebenen Informationen vom Steuerberater erhalten.
Ausführlicher Beitrag s. .
Hintergrund
[i]Konfliktlösung vor neutraler StelleDas VSBG regelt – als Alternative zu einem Gerichtsverfahren – eine neue Möglichkeit für Verbraucher zur Beilegung von Streitigkeiten mit Unternehmern vor einer unabhängigen Schlichtungsstelle. Um die Verbraucher von dieser Möglichkeit der Streitbeilegung in Kenntnis zu setzen, regelt das VSBG in den §§ 36 und 37 bestimmte Informationspflichten für den Unternehmer. Diese Informationspflichten sind am in Kraft getreten und müssen bei Verbraucherverträgen beachtet werden.
Informationspflicht gem. § 36 VSBG
[i]Info in den AAB und auf der WebseiteDer Unternehmer hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich darüber zu informieren, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfah...