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Verbraucherschlichtungsverfahren – Neue Informationspflichten für Steuerberater
Inhalt und Umfang der Hinweispflichten
Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) müssen Unternehmer gegenüber Verbrauchern seit dem bestimmte Informationspflichten erfüllen. Diese Informationspflichten gelten auch für Steuerberater in Mandatsverhältnissen mit Verbrauchern. Der Mandant muss unter bestimmten Voraussetzungen einerseits im Vorfeld sowohl in Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) als auch auf der vom Steuerberater unterhaltenen Webseite und andererseits zusätzlich nach Entstehen einer Streitigkeit in Textform die vorgeschriebenen Informationen vom Steuerberater erhalten (§§ 36, 37 VSBG).
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]ADR-Richtlinie und ODR-VerordnungDas VSBG trat zum in Kraft und geht im Wesentlichen auf die EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie) zurück. Weiterer Bezugspunkt ist die EU-Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten [i]Hierzu Leuchtenberg, NWB 26/2016 S. 1994(ODR-Verordnung), die speziell den Bereich des E-Commerce und hierbei auch Online-Dienstverträge betrifft und insoweit eigene Hinweispflichten für Unternehmer regelt.
Das VSBG regelt – als Alternative zu ei...