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Mehrheitsbeschlüsse in Personengesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAG-41215 Die mehrheitliche Beschlussfassung in Personengesellschaften wird nach der inzwischen gefestigten neuen Rechtsprechungslinie des BGH in zwei Stufen überprüft („Zwei-Stufen-Theorie“): Auf der ersten Stufe ist zu prüfen, ob die Beschlussfassung mit einer einfachen oder qualifizierten Mehrheit zwischen den Gesellschaftern wirksam vereinbart wurde. Insbesondere der Gesellschaftsvertrag ist daraufhin auszulegen. Ist die Mehrheitsentscheidung auf dieser Grundlage auf der ersten Stufe legitimiert, folgt eine inhaltliche Prüfung auf der zweiten Stufe: Das Gericht hat zu prüfen, ob die Mehrheit ihre Mehrheitsmacht im Einzelfall treuwidrig ausgeübt hat.
Ausführlicher Beitrag s. .
Neue Rechtsprechungslinie bestätigt
[i]BGH wandte sich von bisheriger Rechtsprechung mit Bestimmtheitsgrundsatz als entscheidenden Beurteilungsmaßstab abDer BGH hat sich bereits in seiner Entscheidung „OTTO“ vom - II ZR 245/05 NWB PAAAC-39376 von etablierten Begriffen wie dem sog. Bestimmtheitsgrundsatz und der Kernbereichslehre abgewendet. Diese Neuausrichtung seiner Rechtsprechung hat der BGH mit den Urteilen „Schutzgemeinschaftsvertrag II“ vom - II ZR 116/08 NWB BAAAD-05491 und „Sanieren oder Ausscheiden“ vom - II ZR 240/08 NWB TAAAD-32500 gefestigt. Gleichwohl haben Instanzgeric...