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Mehrheitsbeschlüsse in Personengesellschaften
Schutz der Gesellschafterminderheit nach der BGH-Rechtsprechung
[i]infoCenter „Beschlussfassung in der Personengesellschaft“ NWB WAAAE-20858 Die Wirksamkeit von Mehrheitsentscheidungen in Personengesellschaften und der Schutz der Gesellschafterminderheit sind eine komplizierte rechtliche Thematik. Der BGH hat sich in seiner Rechtsprechung seit seiner Entscheidung „OTTO“ vom - II ZR 245/05 NWB PAAAC-39376 von bis dahin etablierten Begriffen wie dem sog. Bestimmtheitsgrundsatz und der [i]Bosse, NWB 9/2015 S. 602Kernbereichslehre abgewendet. Es findet eine Inhaltskontrolle von Mehrheitsbeschlüssen anhand der „Zwei-Stufen-Theorie“ statt. Diese Linie hat der BGH in einer Grundsatzentscheidung vom - II ZR 84/13 NWB SAAAE-78794 ausdrücklich bestätigt. Der folgende Beitrag stellt die neuen Kriterien im Hinblick auf die Rechtsanwendung dar und erläutert anhand der Leitentscheidungen des BGH die praktischen Folgen dieser Rechtsprechung.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Die Überprüfung von Mehrheitsbeschlüssen: Funktionsweise der „Zwei-Stufen-Theorie“
[i]BGH wandte sich von bisheriger Rechtsprechung mit Bestimmtheitsgrundsatz als entscheidenden Beurteilungsmaßstab abEs ist eine typische Konstellation eines Gesellschafterkonflikts in Personengesellschaften, wenn eine in der Gesellschafterversammlung überstimmte Minderheit die Notwendigkeit einer einstimmigen Beschlussfassung geltend macht...