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Sozialversicherungsrecht | Einsatz des eigenen Pkw begründet keine selbständige Tätigkeit
Wer in den Betrieb einer Firma eingegliedert und weisungsgebunden tätig ist, ist abhängig beschäftigt (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV) und unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Dies gilt auch für Personen, die ihren eigenen Pkw einsetzen müssen, sofern dabei die sonstigen, für eine abhängige Beschäftigung maßgeblichen Indizien im Rahmen einer Gesamtwürdigung (vgl. dazu NWB MAAAE-20695) überwiegen.
Im [i]Steinfeld, NWB 20/2014 S. 1511Streitfall war eine als freie Mitarbeiterin tätige 64-Jährige wöchentlich für die Bestückung, Reparatur und Montage von Wasch- und Hygienesystemen bei ausgewählten Kunden zuständig; während ihr Material, Dienstkleidung, Kundengebiet etc. zugewiesen wurden, nutzte sie zwar ihren eigenen Pkw, welcher aber nach Vorgaben entsprechend zu lackieren und ...