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Einkommensteuer | Bindungswirkung einer Bescheinigung für ein Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Bindungswirkung des Grundlagenbescheids gem. § 7h Abs. 2 EStG erstreckt sich auf die in § 7h Abs. 1 EStG benannten Tatbestandsmerkmale. Eine im Grundlagenbescheid enthaltene „Vorbehaltsklausel“, dass die Bescheinigung „nicht alleinige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung ist und die Finanzbehörde die weiteren steuerrechtlichen Voraussetzungen … prüft“, betrifft nur spezifisch steuerrechtliche Voraussetzungen. (2) Diese Grundsätze gelten ebenfalls bei der Anwendung des § 7h EStG im Rahmen der Steuerbegünstigung des § 10f EStG.
Die Entscheidung ist ganz allgemein schon lesenswert, weil sie nochmals die Grundsätze zum Umfang der Bindungswirkung gemeindebehördlicher Bescheinigungen nach § 7h Abs. 2 Satz 1 EStG zusammenfasst. Im konkreten Einzelfall ist für die...