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Insolvenz: Hinweispflicht des die Jahresbilanz zu Fortführungswerten erstellenden Steuerberaters
Wenn ein [i]BGH, Urteil vom 26.1.2017 - IX ZR 285/14 NWB JAAAG-37973 Steuerberater mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragt wird und sich dabei aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen oder Kenntnissen eine konkrete handelsbilanzielle Unterdeckung abzeichnet, muss er seine Mandantin zwar klar und unmissverständlich darüber aufklären, dass in diesem Fall bilanzieller Überschuldung nebst beständig erzielter Verluste eine Bilanzierung nach Fortführungswerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) zwingend von einer entsprechenden (positiven) Fortführungsprognose abhängt. Er ist aber – ohne entsprechende Mandatierung – grds. weder dazu verpflichtet, diese Fortführungsprognose von sich aus zu erstellen oder die dazu benötigten Tatsachen zu ermitteln noch muss er von sich aus Nachforschungen und Untersuchungen zu möglichen Insolvenzgründen anstellen. Allenfalls dann, wenn deren Vorliegen aufgrund entsprechender Anhaltspunkte (für ihn) offenkundig ist und er zugleich annehmen muss, dass die mögliche Insolvenzreife der Mandantin nicht bewusst ist, muss der Steuerberater über das mögliche Bestehen einer Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführung (§ 15a InsO) aufklären.
[i]Römermann/ Günther, NWB 13/2016 S...