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Umsatzsteuer: Weisungsbefugnisse der Gesellschafterversammlung können eine organisatorische Eingliederung begründen
Leitsatz
Eine organisatorische Eingliederung ist auch ohne Personenidentität in den Leitungsgremien des Organträgers und der Organgesellschaft gegeben, wenn nach dem Anstellungsvertrag zwischen der Organgesellschaft und ihrem nominell bestellten Geschäftsführer dieser die Weisungen der Gesellschafterversammlung sowie eines angestellten Dritten zu befolgen hat, der auf die Willensbildung der Gesellschafterversammlung einwirken kann und der zudem alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer des Organträgers ist.
Eine Organschaft setzt u. a. voraus, dass der Organträger eine eigenständige Unternehmenstätigkeit ausübt.
Sachverhalt
Strittig ist das Bestehen einer Organschaft in folgender
Gestaltung:
M (Mutter) und V (Vater) waren im Streitjahr zu 10 % (M) bzw. 90 % (V) an einer F-GmbH beteiligt. Diese wurde vorrangig errichtet, um die Familienbeteiligungen einheitlich zu verwalten. Die F-GmbH wiederum war jeweils Alleingesellschafterin der Klägerin sowie einer A-GmbH. Geschäftsführer der A-GmbH sowie der F-GmbH war V. Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Klägerin war hingegen S, der Soh...