Gesetzgebung | EU-Geldwäscherichtlinie und Briefkastenfirmen Thema im Bundestag
Am
hat
der Bundestag den Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung der Vierten
EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur
Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen"
(BT-Drucks. 18/11555) in erster Lesung
beraten.
Ziel des Entwurfs ist es, die vierte Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Dazu soll das bestehende Geldwäschegesetz neu gefasst und weitere Gesetze angepasst werden. Geplant ist auch, eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion einzurichten. Sie soll geldwäscherechtliche Meldungen entgegennehmen, analysieren und bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen öffentlichen Stellen weiterleiten.
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (BT-Drucks. 18/8133), anonyme Briefkastenfirmen zu verbieten und ein Transparenzregister einzuführen. Beide Vorlagen wurden anschließend zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Das Gesetz soll abschließend am in 2./3. Lesung im Bundestag beraten werden.
Quelle: Bundestag online (il)
Fundstelle(n):
BAAAG-41219