Gesetzgebung | Abschöpfung illegal erworbenen Vermögens (Bundestag)
Der Bundestag hat am für eine gesetzliche Grundlage zur
Einziehung von illegal erworbenen Vermögen gestimmt. Der von der
Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform der
strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (BT-Drucks
18/9525,
18/10307
Nr. 7) wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in 2.
und 3. Lesung angenommen.
Hierzu wird weiter ausgeführt:
Den Abgeordneten lag zur Abstimmung eine Stellungnahme des Bundesrates als Unterrichtung (BT-Drucks. 18/10146) sowie eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks. 18/11640) zugrunde.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Einziehung von Vermögen, das durch Verbrechen erzielt wurde, sowie die Entschädigung von Verbrechensopfern soll grundlegend neu geregelt werden. Das geltende Recht sei „äußerst komplex und unübersichtlich“ und damit „fehleranfällig“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung.
Mit der Neuregelung soll bereits im Strafprozess über die Einziehung von Verbrechensgewinnen sowie die Rückerstattung an das Verbrechensopfer entschieden werden können. Damit soll das „Einziehen von Taterträgen“ deutlich einfacher und umfassender möglich werden.
Quelle: Bundestag online (il)
Fundstelle(n):
RAAAG-41111