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Umwandlungskosten bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAG-40431 In einer immer schnelllebigeren Wirtschaft kann es für mittelständische Unternehmensgruppen und Konzerne mitunter angezeigt sein, zum Unternehmensverbund gehörende Kapitalgesellschaften zu verschmelzen. Hierbei fallen für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Verschmelzung nicht unwesentliche Umwandlungskosten für die beteiligten Rechtsträger an. Abgesehen vom oftmals unterschätzten Ausmaß dieser Aufwendungen, sind sie aus steuerlicher Sicht unter Umständen nicht abziehbar, weshalb der Würdigung dieser Aufwendungen erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen ist.
Ausführlicher Beitrag s. .
Systematische Einordnung
[i]Umwandlungskosten auf Ebene des übertragenden und übernehmenden RechtsträgersIn Bezug auf die steuerliche Würdigung der im Zuge von Verschmelzungen regelmäßig anfallenden Umwandlungskosten ist zwischen dem übertragenden Rechtsträger einerseits und dem übernehmenden Rechtsträger andererseits zu unterscheiden. Während § 11 UmwStG keine Regelung darüber trifft, wie derartige Kosten auf Ebene des übertragenden Rechtsträgers zu würdigen sind und daher grds. abziehbare Betriebsausgaben vorliegen, regelt § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG dezidiert den Umgang mit Umwandlungskosten auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers: Hiernach bleiben...