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Änderung des § 6 Abs. 3 EStG durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAG-40428 Bereits in der Vergangenheit vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, dass eine unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils auf eine andere Person unter Fortführung der Buchwerte nach § 6 Abs. 3 EStG nur dann in Betracht komme, wenn das [i]Zum Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I s. Jehl-Magnus, NWB 3/2017 S. 179deutsche Besteuerungsrecht beim Empfänger nicht gefährdet wird. Dies wird nunmehr in der Neufassung des mit dem sog. Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I vom (BGBl 2016 I S. 3000) geänderten § 6 Abs. 3 EStG explizit auch gesetzlich gefordert.
Ausführlicher Beitrag s. .
Praxisbedeutung für Fälle mit Auslandsbezug
[i]Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf ausländische KörperschaftEine Gefährdung des Besteuerungsanspruchs liegt z. B. vor, wenn ein Anteil an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft, die abkommensrechtlich über keine inländische Betriebsstätte verfügt, auf eine im DBA-Ausland ansässige Körperschaft übertragen wird. Denn der (BStBl 2014 II S. 754) entschieden, dass auf die Einkünfte gewerblich geprägter Personengesellschaften nicht die abkommensrechtlichen Vorschriften über die Unternehmensgewinne (Art. 7, 13 Abs. 2 OECD-MA) anzuwenden seien, sondern die Vorschriften, die für die jeweiligen Einkünfte maßgeb...