Arbeitshilfe - Stand: 21.06.2019

Ist § 51 Abs. 3 EStDV in der bis 2011 geltenden Fassung (a.F.) zukunftsgerichtet zu verstehen?

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Ist § 51 Abs. 3 EStDV in der bis 2011 geltenden Fassung (a.F.) zukunftsgerichtet zu verstehen mit der Folge, dass ab dem Jahr 2012 angefallene Wiederaufforstungskosten dadurch abgegolten sind, dass für im Jahr 2011 bezogene Einnahmen aus Holzverkäufen ein pauschaler Abzugsbetrag nach § 51 Abs. 2 EStDV a.F. in Anspruch genommen wurde, oder ergibt sich die Abzugsfähigkeit aus § 51 Abs. 4 EStDV in der ab 2012 geltenden Fassung? - Sind (im Jahr 2013 zugeflossene) Zuschüsse zu den Wiederaufforstungskosten als Betriebseinnahmen zu erfassen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
MAAAG-40894