Gesetze:
ZK Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) ii)
ZK Art. 32 Abs. 1 Buchst. b) i)
ZK Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) Unterabs. 1
Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2
Buchst. b) ZK bei einer bestehenden und in Verwaltungsanweisungen
dokumentierten fehlerhaften Verwaltungspraxis
Leitsatz
Ein
aktiver Irrtum i. S. v. Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) ZK kann sich
auch allein in einer bestehenden und in Verwaltungsanweisungen dokumentierten
Praxis der Behörde äußern, auf die sich der Abgabenschuldner verlassen
hat. Dass eine den Verwaltungsanweisungen entsprechende, gleichwohl
rechtlich fehlerhafte behördliche Praxis auch gegenüber dem jeweiligen
Zollschuldner konkret bestätigt worden ist, beispielsweise durch
Nichtbeanstandung im Rahmen einer Zollprüfung, ist nicht erforderlich.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): LAAAG-40488
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.12.2016 - 4 K 79/14
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