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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 79/14

Gesetze: ZK Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) ii) ZK Art. 32 Abs. 1 Buchst. b) i) ZK Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) Unterabs. 1

Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) ZK bei einer bestehenden und in Verwaltungsanweisungen dokumentierten fehlerhaften Verwaltungspraxis

Leitsatz

Ein aktiver Irrtum i. S. v. Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) ZK kann sich auch allein in einer bestehenden und in Verwaltungsanweisungen dokumentierten Praxis der Behörde äußern, auf die sich der Abgabenschuldner verlassen hat. Dass eine den Verwaltungsanweisungen entsprechende, gleichwohl rechtlich fehlerhafte behördliche Praxis auch gegenüber dem jeweiligen Zollschuldner konkret bestätigt worden ist, beispielsweise durch Nichtbeanstandung im Rahmen einer Zollprüfung, ist nicht erforderlich.

Fundstelle(n):
LAAAG-40488

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.12.2016 - 4 K 79/14

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