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Folgen des Wechsels zwischen Kleinunternehmerregelung/Regelbesteuerung und umgekehrt
Fallstricke erkennen und vermeiden
Kleinunternehmer müssen zur Regelbesteuerung wechseln, wenn ihr Umsatz im Vorjahr über 17.500 € lag oder wenn im laufenden Jahr der Umsatz voraussichtlich auf über 50.000 € steigen wird. Umgekehrt können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren, wenn sie im Vorjahr die Umsatzgrenze von 17.500 € nicht mehr überschritten haben. Solche Wechsel kommen in der Praxis häufiger vor, führen aber immer wieder auch zu Problemen.
I. Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung
1. Voraussetzungen
Der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung ist in bestimmten Fällen zwingend vorgeschrieben, in anderen Fällen kann der Wechsel freiwillig erfolgen. Egal aus welchen Gründen der Wechsel erfolgt, er kann immer nur „mit Wirkung zu Beginn eines Jahres“ erfolgen, wie es der Gesetzgeber formuliert, vgl. § 20 Abs. 2 Satz 3 UStG. Mit anderen Worten: Änderungen in der Besteuerungsform finden immer nur zum Jahreswechsel statt, nie mitten im Jahr.
a) Zwingender Wechsel zur Regelbesteuerung
Hat das Unternehmen im Vorjahr Umsätze von mehr als 17.500 € erzielt oder ist zu erwarten, dass es im laufenden Jahr Umsätze von mehr als 50.000 € erzielen wird, ...