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Änderung des § 6 Abs. 3 EStG durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I
Praktische Auswirkungen der „gesetzgeberischen Klarstellung“ für Übertragungen auf Körperschaften
[i]Zum Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I s. Jehl-Magnus, NWB 3/2017 S. 179Bereits in der Vergangenheit vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, dass eine unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils auf eine (gemeinnützige) Körperschaft unter Fortführung der Buchwerte nach § 6 Abs. 3 EStG nur dann in Betracht komme, wenn das deutsche Besteuerungsrecht nicht gefährdet wird. Dies wird nunmehr in der Neufassung des mit dem sog. Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I vom (BGBl 2016 I S. 3000) geänderten § 6 Abs. 3 EStG explizit auch gesetzlich gefordert. Nach dem neuen Gesetzeswortlaut kann demnach das Buchwertprivileg nur beansprucht werden, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Dabei ging ausweislich der Gesetzesbegründung auch der Steuergesetzgeber davon aus, dass die bisherige ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung der Sicherstellung deutscher Besteuerungsrechte lediglich gesetzlich klargestellt worden sei und es sich nicht um eine konstitutive Änderung der bisherigen Rechtslage handele ( BT-Drucks. 18/9956 S. 8). Der Beitrag erläutert, welche unentgeltlichen Übertragungen von Mitunternehmeranteilen auf Körperschaften in der Praxis von der Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 6...