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Berücksichtigung von Kindern im Steuerrecht
Überblick zur großen Bedeutung der lieben Kleinen
[i]Checkliste „Kindergeldanspruch“ NWB TAAAE-79890 Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Kindern stellen sich vor allem in der Einkommensteuer. Dort besteht ein regelrechtes Normendickicht, insbesondere zu den steuerlichen Folgen des Kindschaftsverhältnisses bei den Eltern. Daneben spielen Kinder auch im Erbschaftsteuerrecht noch eine besondere Rolle. [i]Berechnungsprogramm „Kindergeld/Kinderfreibetrag“ NWB OAAAB-05526
I. Kinder
[i]Bedeutung immer aus Sicht der ElternIm Steuerrecht werden Kinder nicht allgemeingültig erfasst. Grundsätzlich sind Kinder in steuerlicher Hinsicht nur aus dem Blickwinkel der Eltern interessant. Infolgedessen sind Kinder in aller Regel nur unter dem Aspekt der Mutterschaft (vgl. § 1591 BGB) oder Vaterschaft (vgl. § 1592 BGB) zu sehen. Die biologische Kindschaft kann teilweise auch ersetzt werden, etwa im Fall von angenommenen, adoptierten Kindern oder Pflegekindern.
Wegen der Verbindung zur Elternschaft gibt es für die Kindheit steuerlich generell keine Altersgrenze. Die Eigenschaft als Kind beginnt – mit Ausnahmen – mit der Vollendung der Geburt (vgl. § 1 BGB). [i]Grds. keine AltersgrenzeEine obere Altersgrenze gibt es für die Kindschaft steuerlich nicht. Einige steuerliche Vorteile entfallen jedoch mit der Volljährigkeit des Kindes zu seinem achtzehnten Geburtstag (vgl. § 2 BGB).
[i] FAQ im NWB Steuerfach-ScoutIm NWB Steuerfach-Scout können Sie unte...